Ab dem 19. Juni 2025 Pflicht: Regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
Ab dem 19. Juni 2025 Pflicht: Regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
Was bisher nur eine Empfehlung war, wird jetzt zur gesetzlichen Pflicht: Alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage – ob Wohnmobil oder Wohnwagen – müssen ab dem 19. Juni 2025 regelmäßig durch anerkannte Sachverständige geprüft werden.
Warum ist das wichtig?
Flüssiggas wird im Camper zum Kochen, Kühlen und Heizen eingesetzt. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, droht bei undichten Stellen oder technischen Mängeln ernsthafte Unfallgefahr – etwa durch unkontrollierten Gasaustritt und Entzündung.
Das musst du wissen:
Pflichtprüfung ab 19.06.2025: Die Übergangsfrist endet – ab diesem Datum ist die Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Zwei-Jahres-Rhythmus: Nach der ersten Prüfung muss alle zwei Jahre erneut geprüft werden (gerechnet ab dem Prüftermin).
Neufahrzeuge: Hier ist die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme Pflicht. Das gilt auch bei einer späteren Wiederinbetriebnahme.
Unabhängig von der HU: Die Gasprüfung ist nicht Teil der Hauptuntersuchung und muss separat erfolgen.
Dauer & Kosten: Der Check dauert etwa 20–45 Minuten und kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro.
Wer prüft? www.dekrapartner.de