FAHRZEUGPRÜFUNG

Wann der nächste Prüftermin für Ihr Fahrzeug ansteht, erkennen Sie an der Prüfplakette, an dem Stempel im Fahrzeugschein oder an dem Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU).
Bei Fristüberschreitungen von mehr als 2 Monaten steigt nicht nur Ihr Sicherheitsrisiko, es entstehen auch Mehrkosten bei der Fahrzeugprüfung.

Unsere Serviceleistungen für Sie

Hauptuntersuchung, HU, §29 StVZO

Sicherheitsprüfung, SP für Nutzfahrzeuge (*)

Änderungsabnahme, §19 (3) StVZO

Wir bieten mehr als HU und AU

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Standardprüfungen wie Hauptuntersuchung oder Änderungsabnahmen bieten wir Ihnen eine Reihe weiterer Fahrzeugprüfungen an:

Bestätigung 100 km/h-für Anhängerfahrzeuge

H-Kennzeichen für Oldtimer, §23 StVZO

Gasanlagenprüfung (GWPI, Anl. VIIIa, StVZO) für gasgetriebene Fahrzeuge

Flüssiggasprüfungen an Wohnmobilen und Wohnwagen gem. DVGW G607

(*) gilt nur an der Prüfstation Gensingen

Zusätzlich können Sie auch mit unseren Prüfingenieuren einen exklusiven Termin zur Prüfung Ihrer Land- oder Forstwirtschaftlichen Fahrzeuge (z.B. Schlepper usw.) bei einem unserer vielen angemeldeten Prüfplätze in Ihrer Nähe vereinbaren. Hierzu setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung.